Grüne Versicherungskarte, Schutzbrief, Europäischer Unfallbericht: Urlauber, die mit dem Auto ins Ausland reisen, sollten einige wichtige Unterlagen im Gepäck haben.
Mit einem Schutzbrief erhalten Sie auf Reisen im Ausland oder unterwegs in Deutschland umfassende Hilfe bei einer Panne oder einem Unfall. Je nach Umfang des Versicherungsschutzes sind beispielsweise die Kosten für die Bergung, fürs Abschleppen oder für die Rückführung des Fahrzeugs enthalten. Auch die Kosten für einen Rücktransport bei Erkrankung oder Verletzung können durch den Schutzbrief gedeckt sein.
Urlauber, die mit dem eigenen Pkw ins Ausland reisen, sollten die Internationale Versicherungskarte, die sogenannte "Grüne Karte" mitnehmen. Sie gilt bei Fahrten ins Ausland als Nachweis für einen ausreichenden Haftpflicht-Versicherungsschutz. In vielen Ländern außerhalb der EU ist die "Grüne Karte" zwar nicht mehr zwingend erforderlich, aber bei Reisen in Länder außerhalb der EU ist sie häufig noch vorgeschrieben. Prüfen Sie vor Reiseantritt unbedingt, ob das Dokument noch gültig ist.
Bei Auslandsreisen sollten Sie einen Europäischen Unfallbericht dabei haben, am besten in deutscher Sprache und in der Sprache Ihres Urlaubslandes. Es handelt sich um ein in vielen Ländern Europas anerkanntes Formular zur Aufnahme und Regulierung von Verkehrsunfällen. Der Europäische Unfallbericht wird von vielen Behörden und Versicherungen als Beweismittel anerkannt und ist hilfreich für eine korrekte und zügige Schadens-Regulierung.