Hintergrund EU-Passverordnung

Die Änderung im deutschen Passrecht ergibt sich aufgrund europäischer Vorgaben. Europaweit muss bis zum 26. Juni 2012 das aus Sicherheitsgründen in der EU-Passverordnung verankerte Prinzip "eine Person – ein Pass" umgesetzt werden – so auch in Deutschland. Die Regelung gilt für Reisen ins Ausland – auch innerhalb der Europäischen Union.

Kindereintrag im Reisepass

Ab dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt. Ab diesem Stichtag müssen alle Kinder ab Geburt über ein eigenes Reise-Dokument verfügen. Der Reisepass der Eltern als Passinhaber behält jedoch seine uneingeschränkte Gültigkeit.

Rechtzeitig Reise-Dokument beantragen

Wer von der Änderung betroffen ist, sollte bei geplanten Auslandsreisen für die Kinder rechtzeitig eigene Reise-Dokumente beantragen. Als Reise-Dokumente stehen abhängig vom Reiseziel Kinder-Reisepass, Reisepass oder der Personalausweis zur Verfügung. Beantragen können Sie diese bei den zuständigen örtlichen Behörden, in der Regel Einwohnermelde-, Bürger- oder Passämter.

 

Quelle: Bundesministerium des Innern

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Deutsche Bahn Reiseauskunft