Versicherungsleistungen inclusive
GoldCard Sicherheitsleistungen ohne Mehrkosten
Versicherungsleistungen für Ihre GoldCard (*)
Verkehrsmittel-Unfall-Versicherung
Werden
- Reise- oder Rundflüge,
- öffentliche Verkehrsmittel,
- Mietwagen sowie
- Hotels
mit der ClassicCard bezahlt, besteht Versicherungsschutz während der Benutzung dieser Verkehrsmittel und während des Aufenthalts auf dem Hotelgelände.
Versicherungssummen
Die Versicherungssummen betragen je versicherter Person:
- € 255.646,00 im Todesfall
- bis zu € 255.646,00 im Invaliditätsfall
- bis zu € 7.670,00 Bergungskosten
- € 25,57 Krankenhaustagegeld
- € 1.023,00 Kurbeihilfe
Bei Kindern bis zum 14. Lebensjahr beträgt die Todesfallleistung € 5.113,00.
Diese Leistungen gelten zusätzlich zu etwaigen bereits bestehenden Unfallversicherungen.
Voraussetzungen
abhängig vom Karteneinsatz
Berechtigte
Der/Die Karteninhaber/in; dessen Ehegattin/Ehegatte; bzw. die/der in häuslicher Gemeinschaft wohnende Lebensgefährtin/Lebensgefährte; unverheiratete Kinder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, sofern sie unterhaltsberechtigt sind und Unterhalt beziehen
Geltungsbereich
weltweit
(*) Es gelten die jeweils aktuellsten Versicherungsbedingungen der R+V Allgemeine Versicherung AG, Wiesbaden zur Classic-Card
Auslandsreise-Krankenversicherung (*)
Der Versicherungsschutz umfasst
+ die Kostenübernahme bei im Ausland akut eintretenden Krankheiten oder Unfallfolgen für medizinisch notwendige ambulante Heilbehandlung und Krankenhausbehandlung
Eingeschlossen sind hierbei
+ Arznei- und Heilmittel
+ schmerzstillende Zahnbehandlungen
+ Reparatur von Zahnersatz
Der Versicherte kann unter den im Aufenthaltsland für Heilbehandlungen zugelassenen
+ Ärzten und
+ Zahnärzten, sowie den
+ öffentlichen und privaten Krankenhäusern,
die
+ unter ständiger ärztlicher Leitung stehen,
+ über ausreichende diagnostische und therapeutische Möglichkeiten verfügen und
Krankengeschichten führen,
frei wählen.
Versicherungsschutz besteht für jeweils 45 Tage einer vorübergehenden Auslandsreise (dienstlich oder privat). Verlängerungen sind gegen gesonderte Berechnung möglich.
Voraussetzungen
unabhängig vom Karteneinsatz
Berechtigte
Der/Die Karteninhaber/in; dessen Ehegattin/Ehegatte; bzw. die/der in häuslicher Gemeinschaft wohnende Lebensgefährtin/Lebensgefährte; unverheiratete Kinder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, sofern sie unterhaltsberechtigt sind und Unterhalt beziehen
Geltungsbereich
weltweit (exkl. Deutschland)
Auslandsschutzbrief-Versicherung (*)
Versichert sind die vom Karteninhaber benutzten
+ PKWs,
+ Krafträder mit amlichem Kennzeichen und
+ Wohnmobile
Bei Panne oder Unfall werden z.B. folgende Kosten übernommen:
+ für Pannen- und Unfallhilfe am Schadensort bis zu € 100,00
+ Abschleppkosten bis zu € 150,00
+ Bergungskosten in voller Höhe
+ Bahn-/Lufttransport von notwendigen Ersatzteilen
+ Übernachtungskosten für die Dauer der Fahrzeugreparatur bis € 35,00 pro Person/Nacht für max. 3 Übernachtungen
+ Fahrtkosten für die Rückfahrt oder Weiterfahrt zum Zielort mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder
+ die Kosten für einen Mietwagen bis € 50,00/Tag für 7 Tage
Voraussetzungen
unabhängig vom Karteneinsatz
Berechtigte
Der/Die Karteninhaber/in; auf gemeinsamen Reisen dessen Ehegattin/Ehegatte; bzw. die/der in häuslicher Gemeinschaft wohnende Lebensgefährtin/Lebensgefährte; unverheiratete Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres; unverheiratete Kinder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, sofern sie unterhaltsberechtigt sind und Unterhalt beziehen
Geltungsbereich
weltweit (exkl. Deutschland)
Reise-Rücktrittskosten-Versicherung (*)
Versicherungsschutz besteht, wenn die Reiseunfähigkeit des Versicherten zu erwarten ist oder dem Versicherten der Antritt der Reise bzw. ihre Beendigung nicht zugemutet werden kann.
Gründe dafür können sein:
+ unerwartete Erkrankung,
+ schwerer Unfall oder
+ Tod des Versicherten, seiner Kinder, Eltern, Geschwister.
Im Versicherungsfall wird
+ Entschädigung bei Nichtantritt der Reise für die vertraglich geschuldeten Reiserücktrittskosten geleistet.
+ Bei Abbruch der Reise für zusätzliche Rückreisekosten und für Auswendungen von gebuchten, jedoch nicht in Anspruch genommenen Leistungen
Versicherungssummen
Die Höchstversicherungssummen betragen € 10.000,00 je Familie und Schadenfall, jedoch maximal € 5.000,00 je versicherter Person und Schadenfall.
Bei einem Versicherungsfall beträgt der Selbstbehalt € 100,00. Wird dieser durch Krankheit ausgelöst beträgt der Selbstbehalt 20%, mindestens € 100,00.
Der Versicherungsschutz besteht nachrangig gegenüber anderweitig bestehenden Versicherungen.
Voraussetzungen
unabhängig vom Karteneinsatz
Berechtigte
Der/Die Karteninhaber/in; auf gemeinsamen Reisen dessen Ehegattin/Ehegatte; bzw. die/der in häuslicher Gemeinschaft wohnende Lebensgefährtin/Lebensgefährte; unverheiratete Kinder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, sofern sie unterhaltsberechtigt sind und Unterhalt beziehen
Geltungsbereich
weltweit
Reise-Service-Versicherung (*)
In Notfällen werden z.B. folgende Beistandsleistungen oder Entschädigungen erbracht:
+ Hilfestellung im Krankheitsfall z.B. durch Benennung eines deutschsprachigen Arztes
Kostenübernahmegarantie
zurückzuzahlende Vorlage gegenüber dem Krankenhaus in Höhe von bis zu € 12.500,00, um sofortige Behandlung sicherzustellen
Hilfe bei Rücktransport bzw. Heimreise
Organisation medizinisch sinnvoller und vertretbarer Rücktransporte zum Wohnort oder in eine Klinik inkl. Kostenübernahme. Falls erforderlich, persönliche Begleitung - auch durch nahestehende Person - von Kindern bis zu 15 Jahren auf der Heimreise inkl. Mehrkostenübernahme.
Krankenbesuch im Ausland
bei Krankenhausaufenthalt von mehr als 10 Tagen Organisation und Kostenübernahme für Hin- und Rückreise einer nahestehenden Person
Schutz im Todesfall
+ Überführung zum Bestattungsort oder Übernahme der Bestattungskosten vor Ort
+ Such-, Rettungs- und Bergungsmaßnahmen:
+ Organisation inkl. Kostenübernahme bis € 2.500,00
Schutz bei Strafverfolgungsmaßnahmen
+ zurückzuzahlende Vorlage von Gerichts-, Anwalts- und Dolmetscherkosten bis zu € 2.500,00
+ sowie Kautionsvorlage bis zu € 12.500,00
+ Unterstützung bei Verlust von Reisedokomenten oder -zahlungsmitteln und ggf.
+ Zurverfügungstellung eines rückzahlbaren Betrages von bis zu € 1.500,00
Voraussetzungen
unabhängig vom Karteneinsatz
Berechtigte
Der/Die Karteninhaber/in; auf gemeinsamen Reisen dessen Ehegattin/Ehegatte; bzw. die/der in häuslicher Gemeinschaft wohnende Lebensgefährtin/Lebensgefährte; unverheiratete Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres; unverheiratete Kinder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, sofern sie unterhaltsberechtigt sind und Unterhalt beziehen
Geltungsbereich
weltweit (exkl. Deutschland)
Verkehrsmittel-Unfall-Versicherung (*)
Werden
- Reise- oder Rundflüge,
- öffentliche Verkehrsmittel,
- Mietwagen sowie
- Hotels
mit der GoldCard bezahlt, besteht Versicherungsschutz während der Benutzung dieser Verkehrsmittel und während des Aufenthalts auf dem Hotelgelände.
Versicherungssummen
Die Versicherungssummen betragen je versicherter Person:
- € 255.646,00 im Todesfall
- bis zu € 255.646,00 im Invaliditätsfall
- bis zu € 7.670,00 Bergungskosten
- € 25,57 Krankenhaustagegeld
- € 1.023,00 Kurbeihilfe
Bei Kindern bis zum 14. Lebensjahr beträgt die Todesfallleistung € 5.113,00.
Diese Leistungen gelten zusätzlich zu etwaigen bereits bestehenden Unfallversicherungen.
Voraussetzungen
abhängig vom Karteneinsatz
Berechtigte
Der/Die Karteninhaber/in; dessen Ehegattin/Ehegatte; bzw. die/der in häuslicher Gemeinschaft wohnende Lebensgefährtin/Lebensgefährte; unverheiratete Kinder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, sofern sie unterhaltsberechtigt sind und Unterhalt beziehen
Geltungsbereich
weltweit
(*) Es gelten die jeweils aktuellsten Versicherungsbedingungen der R+V Allgemeine Versicherung AG, Wiesbaden zur Gold-Card

