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Vereinigte Volksbank Raiffeisenbank eG
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RatenschutzPolice

 

In einer Zeit, in der das wirtschaftliche und gesellschaftliche Umfeld schwieriger wird, wächst ein ohnehin zentrales Bedürfnis immer weiter an: der Wunsch nach Sicherheit.
Das trifft besonders auf Sie zu, wenn Sie einen Kredit aufgenommen haben, um sich beispielsweise einen Wunsch oder den Traum von den eigenen vier Wänden zu erfüllen. Die Bedingungen für die Rückzahlung haben Sie gemeinsam mit Ihrer Bank im Detail durchdacht. Aber was, wenn einer der unkalkulierbaren Fälle eintritt? Wussten Sie, dass Arbeitslosigkeit und Scheidung die Ursache für über ein Drittel aller privaten Überschuldungen sind? Aber auch Krankheit, ein Unfall oder Tod können dazu führen, dass laufende finanzielle Verpflichtungen nicht mehr zurückgezahlt werden können. Wenn nach einem solchen Schicksalsschlag große Teile des gewohnten monatlichen Einkommens plötzlich wegfallen, kommt es oftmals zu finanziellen Engpässen.

Unsere Lösung:

Mit der RatenschutzPolice schützen Sie sich und Ihre Familie für den Fall der Fälle. Sie sichert Darlehen bis zu 100.000 EUR ab, wenn Sie wegen Arbeitslosigkeit, Scheidung, Krankheit, Unfall oder Tod nicht mehr in der Lage sind, den eingegangenen finanziellen Verpflichtungen nachzukommen. Wir übernehmen für Sie monatliche Kreditraten bis zu 2.500 EUR. Das bedeutet finanzielle Sicherheit für Sie und ihre Angehörigen.
Im Fall des Falles erhalten Sie die folgenden Leistungen aus der Versicherung:

- bei Arbeitslosigkeit
übernehmen wir für Sie nach einer Karenzzeit von drei Monaten für die Dauer der Arbeitslosigkeit monatliche Leistungen, die in der Regel den Kreditraten entsprechen. Die Zahlung erfolgt bis zu 18 Monate lang und kann bei wiederholter Arbeitslosigkeit erneut bis zu 18 Monate in Anspruch genommen werden.

- bei Scheidung
übernehmen wir nach Eingang des rechtskräftigen Scheidungsurteils einen Einmalbeitrag bis zu 15.000 EUR.

- bei Arbeitsunfähigkeit
übernehmen wir für Sie nach Ablauf der sechswöchigen Karenzzeit für den Zeitraum der ärztlich bestätigten Arbeitsunfähigkeit die Rückzahlung der monatlichen Kreditraten.

- im Todesfall
übernehmen wir den noch ausstehenden Restkredit.