Stiftung für die Region Eifel/Mosel

Aus Liebe zu den Menschen

Den genossenschaftlichen Urgedanken „Hilfe zur Selbsthilfe“ führen wir mit unserer „Stiftung der Vereinigten Volksbank Raiffeisenbank eG“ für die Region Eifel/Mosel konsequent fort. Als Bindeglied zwischen unserer Bank und den gemeinnützigen und kulturellen Einrichtungen unserer Region verfolgt die Stiftung ausschließlich gemeinnützige Zwecke.

Die Gründung der Stiftung erfolgte im April 2018.

Als Bank sind wir fest mit den Menschen vor Ort verbunden. Sie fördern und stärken wir, ganz im Sinne unseres Leitgedankens „Der Mensch im Mittelpunkt“. Wir übernehmen gesellschaftliche Verantwortung in unterschiedlichsten Bereichen. Seit dem Jahr 2018 bündeln wir in der Stiftung unsere zahlreichen gemeinnützigen Aktivitäten und verleihen diesem Engagement damit einen besonderen Ausdruck. So leben wir die genossenschaftlichen Grundprinzipien der Selbsthilfe, Selbstverwaltung und Selbstverantwortung.

Organe der Stiftung

Stiftungskuratorium und Stiftungsvorstand (2018)

Stiftungskuratorium

Stiftungsvorstand

  • Michael Hoeck
  • Gerhard Knauf
  • Uli Schlösser

Kuratorium

  • Dietmar Daniel
  • Manfred Günter
  • Dajana Hermann
  • Bernd-Peter Jakobi
  • Manfred Kail
  • Johanna Kyek
  • Jutta Merrem (Vorsitzende)
  • Peter Olbermann (seit 2022)
  • Denise Plein
  • Walter Raskop (seit 2022)
  • Rolf Römer (stellv. Vorsitzender)
  • Hans-Peter Scholtes

Grundsätze guter Stiftungspraxis

Wir gestalten unsere Stiftungsarbeit entsprechend den Grundsätzen guter Stiftungspraxis und bekennen uns zu dieser Selbstverpflichtung.

Die Grundsätze bieten einen Orientierungsrahmen für effektives und uneigennütziges Stiftungshandeln. Sie gelten für alle gemeinwohlorientierten Stiftungen, unabhängig davon, in welcher Rechtsform sie verfasst sind und richten sich in erster Linie an Stiftungsorgane, Stiftungsverwalter und Stiftungsmitarbeitende. Gleichzeitig geben sie auch potenziell Stiftenden in ihren Überlegungen und im Gründungsprozess Orientierung, damit die von ihnen gesetzten Stiftungszwecke dauerhaft und wirkungsvoll erfüllt werden können.

Häufig gestellte Fragen:

Wer kann gefördert werden?

Wir bezuschussen nur gemeinnützige Projekte und solche, die auf Nachhaltigkeit ausgerichtet sind. Die einreichende Institution muss in unserem Geschäftsgebiet ansässig sein und sich in folgenden Bereichen betätigen:

  • Jugend- und Altenhilfe
  • Kultur
  • Sport
  • Wohlfahrtswesens
  • Bildung und Erziehung
  • Umwelt- und Naturschutz
  • Brand- und Katastrophenschutz
  • kirchliche, mildtätige und soziale Zwecke
Wie beantrage ich eine Förderung?

Füllen Sie unseren Förderantrag wahrheitsgemäß aus. Im Anschluß daran entscheidet der Stiftungsvorstand über eine mögliche Förderung und wird Sie schnellstmöglich kontaktieren.