- Spende an die Stiftung
- Zustiftung ins Stiftungskapital
- Eigene Stiftung gründen
Ihr Engagement in der Stiftung
Geben Sie Werte weiter
Mit einer Zustiftung oder der Gründung einer eigenen Stiftung setzen Sie auf Nachhaltigkeit. So übernehmen Sie dauerhaft gesellschaftliche Verantwortung, tragen zu Veränderungen in Ihrem ganz persönlichen Sinn bei und wissen Ihr Anliegen auch für die Zukunft in guten Händen. Werden auch Sie zum Stifter und engagieren Sie sich aktiv für Ihre Visionen. Geben Sie Ihre Werte weiter.
Unterstützen Sie durch Spende oder Zustiftung
Wir freuen uns, wenn unsere Ziele auch Ihre Ziele sind. Mit Ihrer Spende unterstützen Sie die Stiftung der Vereinigten Volksbank Raiffeisenbank eG dabei, sie umzusetzen. Die gespendeten Geldbeträge kommen unmittelbar dem Förderzweck zugute.
Falls Sie die Stiftung dauerhaft unterstützen möchten, ist eine Zustiftung der beste Weg. Mit einem solchen Beitrag erhöhen Sie das Stiftungskapital. Daraus generieren wir weitere Erträge, die in die Stiftungszwecke fließen.
Gründen Sie Ihre eigene Stiftung
Möchten Sie Ihre eigenen Ideen und Vorstellungen umsetzen? In diesem Fall bietet sich die Gründung einer Treuhandstiftung an. Das ist bereits ab einem Kapitalbetrag von 60.000 Euro möglich. Natürlich kann diese Treuhandstiftung auch Ihren Namen tragen. Wir nehmen Ihnen die administrativen Tätigkeiten als Ihr Treuhänder weitestgehend ab. So unterstützen wir die Verwirklichung Ihres ideellen Stiftungsgedankens.
Die Möglichkeiten des Engagements im Detail:
Spende | Zustiftung | Eigene Stiftung |
---|---|---|
|
|
als Treuhandstiftung-Stiftungsfonds:
als Treuhandstiftung:
|
Interesse?
Sie haben Interesse an einem Engagement in unserer Stiftung? Dann nehmen Sie Kontakt mit uns auf.
Häufige Fragen zum Stiftungsmanagement
Stiftungen bieten eine Fülle von Gestaltungs- und Wahlmöglichkeiten. Die bekanntesten Stiftungsarten sind die gemeinnützige Stiftung zur Förderung gemeinwohlorientierter Zwecke, die Familienstiftung zur langfristigen finanziellen Versorgung der Stifterfamilie sowie die Unternehmensstiftung. Diese kann zum Beispiel dem Zweck dienen, dass das Unternehmen nach dem Ausscheiden des Unternehmensgründers in seinem Sinne weitergeführt wird.
So verschieden die Wünsche von Stiftern sind, so unterschiedlich sind die Wege, diese Wünsche zu realisieren. Eine Stiftung eignet sich für Menschen, die zu Lebzeiten aktiv gestalten, mit Engagement, Leidenschaft und Durchhaltevermögen ihre Ziele verfolgen und dabei autonom entscheiden wollen, welche Projekte langfristig mit ihrem Vermögen gefördert werden. Auch die Nachfolge kann stiftungsbezogen sein – unabhängig davon, ob die Stiftung am Gemeinwohl orientiert sein soll.
Ein Mindestvermögen ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Die Erträge aus dem Stiftungsvermögen müssen allerdings ausreichen, um eine nachhaltige und dauerhafte Verwirklichung der Stiftungsziele sicherzustellen. Sofern für die Stiftung nicht ein Mindestvermögen von 500.000 Euro zur Verfügung steht, sollte daher eher über die Gründung einer Treuhandstiftung oder über eine Zustiftung nachgedacht werden. Empfehlenswert ist grundsätzlich, die Stiftung zunächst mit einem Teilbetrag zu gründen. Später kann das Stiftungskapital durch Zustiftungen oder durch testamentarische Verfügungen beliebig erhöht werden.
Ja, der dauerhafte Erhalt des Kapitals ist eines der wesentlichen Merkmale einer Stiftung. Nur so kann die Verwirklichung der Stiftungszwecke langfristig gelingen. Neben liquiden Vermögenswerten wie Wertpapieren können auch Immobilien auf die Stiftung übertragen werden. Eine Nutzung dieser Vermögenswerte zu privaten Zwecken ist mit Anerkennung der gemeinnützigen Stiftung in der Regel nicht mehr möglich.
Der Nutzen eines solchen Schrittes ist vielfältig: Sie können persönliche Wertvorstellungen und Ziele verwirklichen, nachhaltig in die Zukunft investieren oder Ihr Lebenswerk erhalten. Eine Stiftung kann aber auch dazu dienen, Ihr aufgebautes Vermögen zu sichern, Ihre Nachfolge zu regeln oder steuerliche Vorteile zu nutzen.