Immobilie und Scheidung

Bei einer Scheidung werden alle gemeinsamen Vermögenswerte geteilt. Dazu gehört unter anderem auch die selbst genutzte Immobilie. Die Entscheidung darüber, was mit der Immobilie passieren soll, hängt von verschiedenen Faktoren ab und wird häufig von Emotionen überschattet. Möchte einer der Partner zum Beispiel weiterhin in der Immobilie wohnen? Soll die Immobilie verkauft oder vermietet werden?

Wichtig ist, die Entscheidung nicht zu überstürzen. Trotz aller Emotionen ist es in dieser Situation notwendig, eine finanziell vernünftige Entscheidung zu treffen – die für beide Partner akzeptabel ist. Damit überhaupt die nächsten Schritte geplant werden können, sollten Sie zuerst den aktuellen Wert der Immobilie feststellen lassen.

Eine Partei auszahlen

Sofern der Wunsch besteht, beide Parteien sich einig sind und die finanzielle Situation es erlaubt, kann die Immobilie auch auf einen der Partner überschrieben werden. Die Person, die die Immobilie übernimmt, muss der anderen Partei ihren Anteil am Grundbesitz auszahlen. Grundlage dafür sollte eine professionelle Wertermittlung sein. Bestehende Verbindlichkeiten werden in diesem Zug auch von diesem Partner übernommen. Im Vorfeld der Entscheidungsfindung sollten Sie sich mit Ihrem Finanzierungsberater in Verbindung setzen und die finanziellen Rahmenbedingungen als alleiniger Kreditnehmer überprüfen.

Verkauf der Scheidungsimmobilie

Wenn keine der Parteien die Immobilie weiterhin nutzen möchte oder es sich finanziell nicht leisten kann, ist der Verkauf eine gute Lösung für einen Neuanfang. Die durch die Immobilie bestehenden Verpflichtungen werden aufgehoben und beide Partner können das Geld aus dem Verkauf anlegen oder für den Kauf einer neuen Immobilie nutzen.

Beleuchten Sie aber vorher Ihre finanzielle Situation ganz genau und lassen Sie den aktuellen Wert Ihrer Immobilie von einem Experten ermitteln. Dadurch verhindern Sie, dass aus dem Verkauf ein Verlustgeschäft wird. Hohe Vorfälligkeitsentschädigungen oder eventuell anfallende Spekulationssteuern können unter Umständen auch zu der Entscheidung führen, mit dem Verkauf noch einige Jahre zu warten, und sie bis dahin zu vermieten.

Vermietung der Scheidungsimmobilie

Bei einer freundschaftlich ablaufenden Scheidung ist es durchaus möglich, gemeinsam an der Immobilie festzuhalten. Sie kann zum Beispiel zur Altersvorsorge beitragen. Eine Vermietung kann auch kurz bis mittelfristig geplant werden, wenn finanzielle Bedingungen einen Verkauf zum aktuellen Zeitpunkt ausschließen.

Ihre Beziehung ist dann nur noch geschäftlicher Natur – sie treten gemeinsam als Vermieter auf. Die anfallenden Arbeiten können Sie sich entweder von einem Hausverwalter abnehmen lassen oder sie teilen sie auf. Wichtig ist, dass Sie gemeinsam an einem Strang ziehen und gegenüber ihren Mietern als Einheit auftreten. Wenn Sie das aus emotionalen Gründen nicht möchten oder können, sollten Sie besser den Verkauf der Immobilie in Betracht ziehen. Lassen Sie sich dazu gerne von uns beraten.

Unser Tipp: Einigung schützt vor Wertverlust

Eine Scheidung ist eine sehr emotionale Angelegenheit, die die sachliche Entscheidungsfähigkeit beeinflussen kann. Ein Ehevertrag, der auch noch während der Ehe geschlossen werden kann, hilft, das Vermögen im Falle einer Trennung ohne Streit aufzuteilen. Doch auch ohne Ehevertrag ist es hilfreich, sich vor allem in Bezug auf das Eigenheim einig zu sein, da ansonsten die Teilungsversteigerung droht. Sorgen Sie nach einer Scheidung allein für die Finanzierung Ihres Eigenheims, ist eine eingehende Beratung unerlässlich.

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