Region Trier. Obwohl er ein schuldenfreies Einfamilienhaus besitzt und eine monatliche Rente bezieht, erhielt ein 80-jähriger Mann von seiner Bank keinen Kredit für die Sanierung seines Badezimmers. Grund für die Ablehnung des Kreditwunsches: Die neue, Ende März in Kraft getretene Wohnimmobilienkreditrichtlinie, die höhere Anforderungen an die Kapitaldienstfähigkeit von Kreditnehmern stellt. Im konkreten Fall musste die Bank sich so verhalten, weil die Laufzeit des Kredits die statistische Lebenserwartung des Mannes überschritten hätte.