Jedes Jahr, wenn der Herbst beginnt, fragen sich Autofahrer, ob sie jetzt schon Winterreifen aufziehen sollten. Ist es nun Pflicht oder nicht? Die Vorschriften zu Winterreifen verwirren viele Autofahrer. Wann muss ich Winterreifen aufziehen? Welches Bußgeld droht, wenn ich es nicht tue? Wann sind neue Reifen fällig? Wir beantworten in unserem VR-Finanztipp die wichtigsten Fragen zur Winterreifenpflicht in Deutschland.
Winterreifenpflicht
Pflicht oder nicht? Alles wichtige rund um Ihren Reifenwechsel im Winter
Winterreifen: Wann ist der richtige Zeitpunkt?
Eine generelle Winterreifenpflicht, die an ein bestimmtes Datum anknüpft, gibt es in Deutschland nicht. Stattdessen herrscht hier eine situative Winterreifenpflicht: Das heißt, dass bei winterlichen Straßenverhältnissen Winterreifen aufgezogen sein müssen: also bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte. Der ADAC empfiehlt Autofahrern, Winterreifen nach der sogenannten "O-bis-O-Regel" zu montieren: Demnach sollen von Oktober bis zum Wochenende nach Ostern Winterreifen auf dem Auto bleiben.
Versicherungsschutz bei alten Reifen?
Auf den Versicherungsschutz hat das Alter keinen Einfluss - der Reifen sollte allerdings verkehrssicher sein. Unsachgemäße Behandlung, wie zum Beispiel das Fahren mit zu geringem Luftdruck oder das Überfahren eines Bordsteins machen sich oft erst viel später durch einen sichtbaren Schaden bemerkbar.
Sichern Sie sich in jedem Fall vor einem Schaden oder einem Unfall mit der Kfz-Haftpflichtversicherung ab.
Welches Bußgeld droht bei Verstößen?
Erwischt die Polizei einen Autofahrer bei Schnee und Eis mit Sommerreifen, wird ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro fällig. Dazu kommt ein Punkt in Flensburg. Werden zusätzlich Dritte behindert, erhöht sich das Bußgeld auf 80 Euro.
Neben dem Fahrer haftet auch der Halter, der die Inbetriebnahme ohne die erforderliche Bereifung mit dem Alpine-Symbol anordnet oder zulässt: Hier werden 75 Euro fällig, dazu gibt es ebenfalls einen Punkt in Flensburg.

Was ist, wenn ich mit Sommerreifen im Winter einen Unfall habe?

Kommt es wegen der Benutzung der Sommerreifen bei winterlichen Straßenverhältnissen zu einem Unfall, kann dies zur erheblichen Leistungskürzung der Kaskoversicherung wegen grober Fahrlässigkeit (§ 81 VVG) führen.
Auch in der Haftpflichtversicherung hat die Benutzung von Sommerreifen auf Schnee erhebliche Auswirkungen, da es hier ebenfalls zu einer Mithaftung des Geschädigten kommen kann.
Winterreifenpflicht im Ausland

In anderen Ländern gelten andere Regeln für die Benutzung von Winterreifen und Schneeketten. Was in europäischen Ländern vorgeschrieben ist, sollten Sie vor der Reise in das jeweilige Land abklären.
Wer demnächst zum Skiurlaub in unsere Nachbarländer aufbricht, sollte auch unbedingt vorher abklären, welche Regeln für Winterreifen und Schneeketten dort gelten. In Österreich gibt es zum Beispiel keine generelle Winterreifenpflicht für die Wintermonate, aber (wie auch in Deutschland) eine Pflicht, die Winterreifen oder Schneeketten vorschreibt, sobald winterliche Straßenverhältnisse herrschen: also bei Schneematsch, schneebedeckter oder vereister Fahrbahn. Das gilt von 1. November bis 15. April des Folgejahres. Und wer sich nicht daran hält und erwischt wird, muss unter Umständen ziemlich tief in die Tasche greifen: bis zu 5.000 Euro Bußgeld drohen.
Quelle: ADAC
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