Winterreifenpflicht

Pflicht oder nicht? Alles wichtige rund um Ihren Reifenwechsel im Winter

Jedes Jahr, wenn der Herbst beginnt, fragen sich Autofahrer, ob sie jetzt schon Winterreifen aufziehen sollten. Ist es nun Pflicht oder nicht? Die Vorschriften zu Winterreifen verwirren viele Autofahrer. Wann muss ich Winterreifen aufziehen? Welches Bußgeld droht, wenn ich es nicht tue? Wann sind neue Reifen fällig? Wir beantworten in unserem VR-Finanztipp die wichtigsten Fragen zur Winterreifenpflicht in Deutschland.

Winterreifen: Wann ist der richtige Zeitpunkt?

Eine generelle Winterreifenpflicht, die an ein bestimmtes Datum anknüpft, gibt es in Deutschland nicht. Stattdessen herrscht hier eine situative Winterreifenpflicht: Das heißt, dass bei winterlichen Straßenverhältnissen Winterreifen aufgezogen sein müssen: also bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte. Der ADAC empfiehlt Autofahrern, Winterreifen nach der sogenannten "O-bis-O-Regel" zu montieren: Demnach sollen von Oktober bis zum Wochenende nach Ostern Winterreifen auf dem Auto bleiben.

Kennzeichnung von Winterreifen und wie lange kann man diese nutzen?

Welches Symbol kennzeichnet einen Winterreifen?

Welches Symbol kennzeichnet einen Winterreifen?

Aktuelle Winterreifen erkennt man am Alpine-Symbol, einem Bergpiktogramm mit Schneeflocke (siehe Foto). Reifen mit M+S Kennzeichnung sind bei winterlichen Straßenverhältnissen nicht mehr erlaubt.

Ganzjahresreifen sind im rechtlichen Sinn Winterreifen, wenn sie das "Alpine"-Symbol haben. Diese darf man auch bei winterlichen Straßenverhältnissen fahren. Ist das Symbol nicht vorhanden, handelt es sich nicht um einen Ganzjahres-, sondern um einen Sommerreifen.

Abnutzung und Überalterung

Abnutzung und Überalterung

Auch wenn das Reifenprofil noch einwandfrei oder der Reifen gar unbenutzt ist, kann es trotzdem sein, dass der Reifen nicht mehr verkehrssicher ist – nämlich dann, wenn er zu alt ist. Schon Sommerreifen, die älter als acht und Winterreifen, die älter als sechs Jahre sind, sollten nicht mehr benutzt werden. Die Gummimischung des Reifens wird mit zunehmendem Alter hart, das Material ermüdet und wird somit brüchig. Genauso wichtig, wie das Alter des Reifens ist die Profiltiefe. Sie sollten regelmäßig die Profiltiefe Ihres Reifens überprüfen. Denn der Gesetzgeber schreibt eine Mindestprofiltiefe von 1,6 Millimetern vor.

Aus Sicherheitsgründen sollte der Reifen jedoch schon früher ausgetauscht werden: Sommerreifen ab 2,5 mm und Winterreifen ab 4 mm.

Versicherungsschutz bei alten Reifen?

Auf den Versicherungsschutz hat das Alter keinen Einfluss - der Reifen sollte allerdings verkehrssicher sein. Unsachgemäße Behandlung, wie zum Beispiel das Fahren mit zu geringem Luftdruck oder das Überfahren eines Bordsteins machen sich oft erst viel später durch einen sichtbaren Schaden bemerkbar.

Sichern Sie sich in jedem Fall vor einem Schaden oder einem Unfall mit der Kfz-Haftpflichtversicherung ab.


Welches Bußgeld droht bei Verstößen?

Erwischt die Polizei einen Autofahrer bei Schnee und Eis mit Sommerreifen, wird ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro fällig. Dazu kommt ein Punkt in Flensburg. Werden zusätzlich Dritte behindert, erhöht sich das Bußgeld auf 80 Euro.

Neben dem Fahrer haftet auch der Halter, der die Inbetriebnahme ohne die erforderliche Bereifung mit dem Alpine-Symbol anordnet oder zulässt: Hier werden 75 Euro fällig, dazu gibt es ebenfalls einen Punkt in Flensburg.

Bußgeld

Was ist, wenn ich mit Sommerreifen im Winter einen Unfall habe?

Auto winterfest machen

Kommt es wegen der Benutzung der Sommerreifen bei winterlichen Straßenverhältnissen zu einem Unfall, kann dies zur erheblichen Leistungskürzung der Kaskoversicherung wegen grober Fahrlässigkeit (§ 81 VVG) führen. 

Auch in der Haftpflichtversicherung hat die Benutzung von Sommerreifen auf Schnee erhebliche Auswirkungen, da es hier ebenfalls zu einer Mithaftung des Geschädigten kommen kann.


Winterreifenpflicht im Ausland

Skiurlaub

In anderen Ländern gelten andere Regeln für die Benutzung von Winterreifen und Schneeketten. Was in europäischen Ländern vorgeschrieben ist, sollten Sie vor der Reise in das jeweilige Land abklären.

Wer demnächst zum Skiurlaub in unsere Nachbarländer aufbricht, sollte auch unbedingt vorher abklären, welche Regeln für Winterreifen und Schneeketten dort gelten. In Österreich gibt es zum Beispiel keine generelle Winterreifenpflicht für die Wintermonate, aber (wie auch in Deutschland) eine Pflicht, die Winterreifen oder Schneeketten vorschreibt, sobald winterliche Straßenverhältnisse herrschen: also bei Schneematsch, schneebedeckter oder vereister Fahrbahn. Das gilt von 1. November bis 15. April des Folgejahres. Und wer sich nicht daran hält und erwischt wird, muss unter Umständen ziemlich tief in die Tasche greifen: bis zu 5.000 Euro Bußgeld drohen.

Quelle: ADAC


Versicherungs-Check

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