Sie sind mit dem Auto in der Dämmerung oder bei Nacht unterwegs und plötzlich steht ein Reh oder ein Wildschwein im Scheinwerferlicht Ihres Autos. Für viele ist das ein Schreckmoment. Riskante Ausweichmanöver sollten Sie vermeiden. Mit unserem VR-Finanztipp erhalten Sie weitere Tipps und erfahren, wie Sie sich am besten verhalten sollten, wenn es doch zu einem Wildunfall gekommen ist.
Achtung Wildwechsel!
Was ist zu beachten und welche Schäden zahlt die Versicherung?
Besondere Vorsicht im Herbst
Gerade in der dunklen Jahreszeit sind Wildschweine, Rehe oder Hirsche wieder verstärkt in der Dämmerung unterwegs. Meist überqueren die Tiere die Straßen an den gleichen Stellen, weshalb die Wildwechsel-Schilder im Herbst besonders zu beachten sind. Alle zwei Minuten ereignet sich im Schnitt ein Wildunfall. Vor allem in Waldgebieten gilt daher für Autofahrer: Wildwechsel-Schilder beachten, Fuß vom Gas, ausreichend Abstand zum Vordermann halten und den Fahrbahnrand beobachten.
Sichern Sie sich vor dem Wildunfall ab
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Sicherung der Unfallstelle
- Vor dem Verlassen des Fahrzeugs die Warnweste nicht vergessen, Ihre eigene Sicherheit geht vor.
- Das Auto am Straßenrand abstellen, Warnblinkanlage anschalten und Warndreieck in großem Abstand aufstellen.
- Totes Wild an den Straßenrand ziehen, wegen Tollwutgefahr aber nicht ungeschützt anfassen. Auf keinen Fall totes Wild mitnehmen. Das erfüllt den Tatbestand der Wilderei und wird strafrechtlich verfolgt.
- Verletzte Wildschweine können extrem aggressiv sein. Wenn Sie ein Wildschwein angefahren haben, steigen Sie vorsichtig aus.
- Flüchtet das angefahrene Wild, Unfallstelle markieren und Fluchtrichtung merken. Das erleichtert dem Förster die Suche nach dem verletzten Tier.

Wildunfallbescheinigung

Wildunfälle müssen grundsätzlich der nächsten Polizei- oder Forstdienststelle gemeldet werden. Merken Sie sich die Stelle, damit Sie später bei der polizeilichen Meldung eine Ortsangabe machen können. Lassen Sie sich den Unfall schriftlich von der Polizei bescheinigen. So gibt es später keine Probleme beim Schadenausgleich mit der Versicherung. Schadensersatz von der Versicherung gibt es nämlich nur mit einer schriftlichen Bestätigung der zuständigen Behörde. Und ganz wichtig: Der Schaden muss innerhalb von sieben Werktagen der Kaskoversicherung gemeldet werden.
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Gut geschützt sind sie mit einem erweiterten Versicherungschutz, der beim Zusammenstoß mit Tieren aller Art greift. Bei der R+V-Teilkaskoversicherung KfzPolice-Plus besteht der erweiterte Versicherungsschutz ausdrücklich für Zusammenstöße "mit Tieren aller Art".
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