Achtung Wildwechsel!

Was ist zu beachten und welche Schäden zahlt die Versicherung?

Sie sind mit dem Auto in der Dämmerung oder bei Nacht unterwegs und plötzlich steht ein Reh oder ein Wildschwein im Scheinwerferlicht Ihres Autos. Für viele ist das ein Schreckmoment. Riskante Ausweichmanöver sollten Sie vermeiden. Mit unserem VR-Finanztipp erhalten Sie weitere Tipps und erfahren, wie Sie sich am besten verhalten sollten, wenn es doch zu einem Wildunfall gekommen ist.

Besondere Vorsicht im Herbst

Gerade in der dunklen Jahreszeit sind Wildschweine, Rehe oder Hirsche wieder verstärkt in der Dämmerung unterwegs. Meist überqueren die Tiere die Straßen an den gleichen Stellen, weshalb die Wildwechsel-Schilder im Herbst besonders zu beachten sind. Alle zwei Minuten ereignet sich im Schnitt ein Wildunfall. Vor allem in Waldgebieten gilt daher für Autofahrer: Wildwechsel-Schilder beachten, Fuß vom Gas, ausreichend Abstand zum Vordermann halten und den Fahrbahnrand beobachten.

Optimales Verhalten bei Wildwechsel

Hupen und vorsichtig weiterfahren

Hupen und vorsichtig weiterfahren

Wenn Wildtiere die Straße kreuzen, schalten Sie von Fern- auf Abblendlicht um. Sie blenden sonst das Tier, das dann entweder verängstigt stehen bleibt oder auf den Scheinwerfer zuläuft. Bremsen Sie sofort und hupen Sie.

Ein Wildtier kommt selten allein

Ein Wildtier kommt selten allein

Symbolbild: Carol Scholz

Wenn Wild die Straße kreuzt, muss mit nachfolgenden Tieren gerechnet werden - denn einige Tierarten leben nicht allein im Wald. Wenn Sie die Tiere mit der Hupe von der Fahrbahn verscheucht haben, dahren Sie trotzdem langsam weiter und bleiben Sie bremsbereit. Es könnten noch weitere Wildtiere auf die Straße laufen.

Falls sich ein Zusammenstoß nicht vermeiden lässt

Falls sich ein Zusammenstoß nicht vermeiden lässt

Taucht plötzlich ein Tier am Fahrbahnrand auf gilt: Lenkrad gut festhalten und mit maximaler Kraft auf das Bremspedal treten. Können Sie den Zusammenstoß nicht mehr verhindern, versuchen Sie das Tier eher seitlich als frontal zu treffen. Kein riskantes Ausweichmanöver versuchen und die Fahrbahn möglichst nicht verlassen. Wer ausweicht, könnte von der Straße abkommen oder in den Gegenverkehr geraten.

Sichern Sie sich vor dem Wildunfall ab

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Sicherung der Unfallstelle

  • Vor dem Verlassen des Fahrzeugs die Warnweste nicht vergessen, Ihre eigene Sicherheit geht vor.
  • Das Auto am Straßenrand abstellen, Warnblinkanlage anschalten und Warndreieck in großem Abstand aufstellen.
  • Totes Wild an den Straßenrand ziehen, wegen Tollwutgefahr aber nicht ungeschützt anfassen. Auf keinen Fall totes Wild mitnehmen. Das erfüllt den Tatbestand der Wilderei und wird strafrechtlich verfolgt.
  • Verletzte Wildschweine können extrem aggressiv sein. Wenn Sie ein Wildschwein angefahren haben, steigen Sie vorsichtig aus.
  • Flüchtet das angefahrene Wild, Unfallstelle markieren und Fluchtrichtung merken. Das erleichtert dem Förster die Suche nach dem verletzten Tier.
Sicherung der Unfallstelle

Wildunfallbescheinigung

Wildunfall

Wildunfälle müssen grundsätzlich der nächsten Polizei- oder Forstdienststelle gemeldet werden. Merken Sie sich die Stelle, damit Sie später bei der polizeilichen Meldung eine Ortsangabe machen können. Lassen Sie sich den Unfall schriftlich von der Polizei bescheinigen. So gibt es später keine Probleme beim Schadenausgleich mit der Versicherung. Schadensersatz von der Versicherung gibt es nämlich nur mit einer schriftlichen Bestätigung der zuständigen Behörde. Und ganz wichtig: Der Schaden muss innerhalb von sieben Werktagen der Kaskoversicherung gemeldet werden.


Welche Versicherung zahlt welchen Schaden?

Crash mit "Haarwild"

Info

Die Teilkaskoversicherung leistet, wenn es sich um einen Crash mit "Haarwild" handelt - also zum Beispiel Reh, Hirsch, Wildschwein oder Fuchs. Da der Versicherungsnehmer den Unfall nachweisen muss, sollte er Kollisionsspuren am Fahrzeug keinesfalls entfernen. Das erleichtert der Polizei und dem Kfz-Sachverständigen der Versicherung die Ermittlungen.

Haarwild laut Bundesjagdgesetz

Info
  • Dachs, Baummarder, Steinmarder, Iltis, Hermelin, Mauswiesel
  • Eichwild, Rotwild, Rehwild, Gamswild, Steinwild, Wisent, Schwarzwild
  • Feldhase, Murmeltier, Schneehase, Wildkaninchen
  • Wildkatze, Luchs, Fuchs
  • Fischotter, Seehund
     

Kein "Haarwild" im Sinne des Gesetzes sind zum Beispiel Kühe, Pferde und Ziegen sowie Fasane und andere Vögel.

Absicherung gegen Kollision mit "Tieren aller Art"

Info

Wenn Sie sich auch gegen Unfälle mit Tieren absichern möchten, die per Definition nicht als "Haarwild" gelten, wie z.B. Kühe, Pferde oder Ziegen, dann erweitern Sie Ihre Teilkaskoversicherung auf den Versicherungsumfang "Tiere aller Art".

Bei der R+V-Teilkaskoversicherung KfzPolice-Plus besteht der erweiterte Versicherungsschutz ausdrücklich für Zusammenstöße "mit Tieren aller Art". Ein Blick in die Police verrät Autofahrern, welche Tierarten bei ihnen eingeschlossen sind.

Geht beim Zusammenstoß ein Schweinwerfer oder eine Scheibe zu Bruch, ist dieser Schaden über die Teilkaskoversicherung abgedeckt - unabhängig von der Art des Tieres.

Auf der sicheren Seite mit unserer Kfz-Versicherung

Überprüfen Sie mit einem Blick in Ihre Police, welche Unfälle mit welchen Tierarten bei ihnen eingeschlossen sind.

Gut geschützt sind sie mit einem erweiterten Versicherungschutz, der beim Zusammenstoß mit Tieren aller Art greift. Bei der R+V-Teilkaskoversicherung KfzPolice-Plus besteht der erweiterte Versicherungsschutz ausdrücklich für Zusammenstöße "mit Tieren aller Art".

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