Verification of Payee

Mehr Sicherheit durch Zahlungsempfänger-Bestätigung

Ab dem 9. Oktober 2025 müssen alle SEPA-Transaktionen den Abgleich von IBAN und Empfängernamen beinhalten.

Diese Funktion überprüft die Zahlungsempfänger-Daten vor der Überweisung, um sicherzustellen, dass das Geld nicht an die falsche Person gesendet wird.

Was ändert sich?

Die neue Verordnung EU 2024/886 verlangt, dass Zahlungsdienstleister bis zum 9. Oktober 2025 eine Empfängerüberprüfung (Verification of Payee, VOP) bei SEPA-Überweisungen und SEPA-Echtzeitüberweisungen innerhalb der EU/EWR durchführen müssen. Diese Überprüfung soll betrügerische oder fehlgeleitete Zahlungen verhindern und den Schutz des Zahlers erhöhen. Für Unternehmenskonten muss der im öffentlichen Register eingetragene Firmenname verwendet werden. Die Verpflichtung gilt für alle SEPA-Überweisungen, die Zahlungskonten betreffen, jedoch nicht für Überweisungen zu Konten wie Darlehens-, Festgeld- oder Tagesgeldkonten oder an Empfängerbanken außerhalb der EU/EWR.

Kundeninformation

Kundenprodukte

Die neuen Regelungen wirken sich direkt aus auf Kunden, insbesondere Firmenkunden, die über EBICS (voll)autorisierte Zahlungsaufträge einreichen.

Unser EBICS-Zahlungsverkehrsprodukt Profi cash wird mit den notwendigen Updates ausgestattet. Sobald das Update verfügbar ist, stellen wir Anleitungen zum Einreichungs- und Freigabeprozess, einschließlich VEU und Empfängerüberprüfung, im Downloadbereich bereit.

Falls Sie eine Zahlungsverkehrssoftware eines anderen Herstellers nutzen, informieren Sie sich bitte bei deren Support nach dem Update.

Zahlungsausgang (EBICS)

Die Neuerungen der Instant Payment-Regulierung erfordern insbesondere bei Firmenkunden umfangreiche Anpassungen bzw. Programmupdates in Softwareprodukten, Zahlungsverkehrsabläufen und internen Prozessen. Die zur technischen Umsetzung benötigten finalen Spezifikationen im Einreichungskanal EBICS wurden aufgrund vieler Detailfragen erst sehr spät veröffentlicht. Daher bleibt sowohl den Banken als auch den Anbietern von Zahlungsverkehrssoftware/ERP-Systemen und auch Firmenkunden wenig Zeit, die Empfängerüberprüfung in ihre Zahlungsverkehrsprodukte und Schnittstellen zu integrieren.

  • Die Umsetzung der Vorgaben aus der Regulierung im Einreichungskanal EBICS wurde in der Deutschen Kreditwirtschaft (DK) spezifiziert. Auch wenn einige Details noch nicht final geklärt sind: die wesentlichen Änderungen im Einreichungsprozess können wie folgt festgehalten werden:
  • Bei Nutzung der Option Opt-Out (ohne Empfängerüberprüfung) ändert sich nichts in den technischen Abläufen, sofern Sie Dateien einreichen, die mehr als eine Transaktion beinhalten. Dateien werden weiterhin mit den bekannten EBICS-Auftragsarten (im Folgenden gleichzusetzen mit den entsprechenden BTF-Parametern) für SEPA-Überweisungen (CCT) bzw. SEPA-Echtzeitüberweisungen (CIP) eingereicht und wie bisher autorisiert.
  • Für die Einreichung von SEPA-Überweisungen oder SEPA-Echtzeitüberweisungen inkl. Empfängerüberprüfung (Opt-In, mindestens für die Einreichung von Dateien mit nur einer Transaktion) als auch für die Abholung der Ergebnisse der Empfängerüberprüfung (VOP Status Report) werden ab dem 9. Oktober 2025 neue EBICS-Auftragsarten benötigt.
  • Die eigentliche Autorisierung oder Stornierung der per Opt-In zur Empfängerüberprüfung eingereichten Dateien ist nach erfolgter Empfängerüberprüfung und Bereitstellung des Ergebnisses der Empfängerüberprüfung (VOP Status Report) am EBICS-Bankrechner über die verteilte elektronische Unterschrift (VEU) verpflichtend.
     

Detaillierte Informationen zu den veränderten Prozessen insbesondere mit Einbezug der VEU im Falle von Opt-In im Vergleich zum heutigen Ablauf stellen wir Ihnen im Downloadbereich bereit (Änderungen im Zahlungsausgang (EBICS) inkl. Darstellung der VEU-Nutzung).

Zahlungseingang

Auch auf der Zahlungsempfängerseite sind Sie als Firmenkunde betroffen. Durch die Umsetzung der Empfängerüberprüfung kann es bei Ihren Zahlern, die ihrerseits die Überprüfung nutzen, zu Verzögerungen kommen, insbesondere wenn die Angaben des Zahlers zu einem „Nicht-Match“-Ergebnis führen: Abweichende Empfängerangaben können im Ergebnis zu einem Close Match (Farbe: gelb) oder No Match (Farbe: rot) führen und den Zahler bei der Freigabeentscheidung des Zahlungsauftrages irritieren bzw. zu einem verzögerten Zahlungseingang bei Ihnen führen. Es ist entscheidend, dass Sie bereits jetzt Ihre Zahler darüber informieren, genau den Namen als Zahlungsempfänger anzugeben, der auch bei uns als DZ BANK für Sie als Kontoinhaber hinterlegt ist. Dies ist der Name gemäß dem öffentlichen Verzeichnis, in dem Ihr Unternehmen eingetragen ist (für gewöhnlich Handelsregister oder vergleichbare Register). Zusätzlich können Sie einen sogenannten Commercial Name angeben, gegen den die Empfängerüberprüfung durchgeführt werden soll. Der genaue Ablauf ist noch nicht final geklärt, auch hier informieren wir zentral, wenn es konkrete Antworten gibt.
 

Gehen Sie bereits heute auf Nummer sicher: Sorgen Sie für wenig Irritation in der Freigabeentscheidung beim Zahler und machen Sie den Zahler frühzeitig mit den korrekten Empfängerdaten vertraut. So minimieren Sie das Risiko der Irritation beim Zahler bei Nicht-Matches und somit ggf. eines verzögerten Zahlungseingangs. Beachten Sie: Es könnte dauern, bis die Information bei jedem Zahler Berücksichtigung findet (denken Sie nur an die zu ändernden Überweisungsvorlagen). Hierbei unterstützt Sie unser „Rechnungsstellung-Vordruck“ für eine zielgerichtete Kommunikation an Ihre Zahler (siehe u. a. in der Checkliste Zahlungseingang).

FAQ

Hier finden Sie die FAQs zum Download.