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E-Rechnung 2027: Umstellung der Konto- & Darlehensabrechnung für Firmenkunden

Wichtige Informationen zur gesetzlichen Pflicht und den neuen digitalen Abrechnungen
ab 1. Januar 2027

Ab dem 1. Januar 2027 wird in Deutschland eine E-Rechnungspflicht für Firmenkunden im B2B-Bereich eingeführt, die auf dem Wachstumschancengesetz basiert und eine weitreichende Digitalisierung des Rechnungswesens bedeutet. Betroffen sind vor allem umsatzstarke Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von über 800.000 Euro, die dann verpflichtet sind, elektronische Rechnungen in strukturierten und maschinenlesbaren Formaten zu versenden.

Das bedeutet für Sie:

  • Die Abrechnungen erhalten Sie künftig ausschließlich in Ihrem elektronischen Postfach oder über Ihre Zahlungsverkehrssoftware (HBCI/FinTS oder EBICS).

  • Eine postalische Zustellung ist ab diesem Zeitpunkt nicht mehr möglich.

  • Für den Zugriff benötigen Sie einen Online-Zugang.

Bitte erledigen Sie rechtzeitig: 

  • Prüfen Sie, ob für Sie bereits ein Online-Zugang eingerichtet ist und Sie hierüber Ihre Geschäftskonten verwalten können.
  •  Falls noch nicht vorhanden, richten Sie diesen zeitnah ein.

 

  •  Hinweis für Unternehmen: Der Online-Zugang für juristische Personen (z.B. GmbH) wird nicht für das Unternehmen eingerichtet, sondern für eine vertretungs- oder verfügungsberechtigte natürliche Person.

FAQs – Umstellung der Kontoabrechnung auf E-Rechnung

Welche Kontoarten sind von der Umstellung betroffen?
  • Die Umstellung auf E-Rechnung gilt für Vertragsabrechnungen zu Kontokorrent- und Darlehenskonten, Avalen sowie Kündigungs- und Tagesgeldkonten.

Bekommen Privatkunden auch eine E-Rechnung?
  • Ja, wenn die Kontoauszüge bereits in elektronischer Form zur Verfügung gestellt werden. Im Wesentlichen ergeben sich hierdurch keine Änderungen.

Wann werden die Kontoabrechnungen als E-Rechnung zur Verfügung gestellt?
  • Die Kontoabrechnungen werden als E-Rechnung wie gewohnt in der Regel monatlich zum Monatsultimo zur Verfügung gestellt.

In welchem Format werden E-Rechnungen zur Verfügung gestellt?
  • Es wird grundsätzlich das hybride ZUGFeRD-Format verwendet, das die gesetzlichen Anforderungen an eine E-Rechnung erfüllt. Die Rechnung besteht aus einer menschenlesbaren PDF-Datei sowie einer maschinenlesbaren XML-Datei, die in die PDF eingebettet ist.

Wo können Kontoabrechnungen im Online-Banking bzw. in der VR BankingApp eingesehen werden?
  • Die E-Rechnungen werden automatisch im elektronischen Postfach des Kontoinhabers bereitgestellt.

Wie erfolgt der Abruf mit einer Zahlungsverkehrssoftware via HBCI/FinTS?
  • Für den Abruf richten Sie in Ihrer Zahlungsverkehrssoftware für jedes betroffene Konto einen Abrufauftrag für elektronische Kontoauszüge im PDF-Format ein. In der Regel entspricht dies der Auftragsart HKEKA.

    • In Profi cash finden Sie die Funktion unter [Datentransfer] > [Job erstellen] > [Elektronische Kontoauszüge abholen]. Wählen Sie als Ausgabeformat [PDF] aus. Die erstellten Abrufaufträge werden anschließend in der Datenübertragung angezeigt.

    • Im BankingManager wechseln Sie in der Umsatzübersicht des jeweiligen Kontos auf den Reiter [Kontoauszüge] und klicken dort auf die Schaltfläche [Kontoauszüge abrufen]. Alternativ können Sie unter dem Reiter [Kontoverwaltung] einen automatischen Abruf einrichten. 

Wie werden Kontoabrechnungen über eine Zahlungsverkehrssoftware per EBICS abgerufen?
  • Richten Sie hierzu in Ihrem Programm einen Abrufauftrag für elektronische Kontoauszüge als PDF-Datei ein. In der Regel ist hierfür die Auftragsart BKI zu verwenden.

    • In Profi cash erfolgt dies über [Datentransfer] > [Job erstellen] > [Datei senden/holen]. Wählen Sie bei den entsprechenden Auftraggeberkonten die Auftragsart [BKI – Kontobezogene Informationen (PDF) abholen]. Anschließend finden Sie den Abrufauftrag in der Datenübertragung.

Kann die E-Rechnung über ein Service-Rechen-Zentrum (SRZ) abgerufen werden?
  • Dies ist seitens der Deutschen Kreditwirtschaft derzeit nicht vorgesehen. 

Ist dieser Service mit zusätzlichen Kosten verbunden?
  • Nein, für diesen Service entstehen Ihnen keine zusätzlichen Kosten.

Welche Auswirkungen hat die Umstellung der Kontoabrechnung auf Ihre Kontoauszüge?
  • Die Umstellung der Kontoabrechnung hat keine Auswirkungen auf den Erhalt der Kontoauszüge. Diese erhalten Sie weiterhin wie gewohnt. Wir empfehlen Ihnen darüber hinaus den Abruf Ihrer Kontoauszüge in elektronischer Form. Bei Umstellungsbedarf sprechen Sie uns gerne an.

Was passiert, wenn die elektronischen Kontoabrechnungen nicht abgerufen werden?
  • Die E-Rechnungen werden in jedem Fall im elektronischen Postfach des Kontoinhabers bereitgestellt und dort aufbewahrt. Sie können somit auch nachträglich jederzeit eingesehen und abgerufen werden.

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