Der Staat zahlt monatlich 10 € pro förderberechtigtem Kind in ein Altersvorsorge-Depot ein. Der Förderbetrag wird dann vermutlich direkt auf den Altersvorsorgevertrag des Kindes überwiesen – ähnlich wie bei der Riester-Zulage.
Die staatlichen Einzahlungen sollen erfolgen, solange für das Kind Anspruch auf Kindergeld besteht, maximal vom 6. bis zum 18. Lebensjahr. Wichtig: Die Förderung gibt es nur für einen aktiven Altersvorsorge-Vertrag.
Nach dem 18. Lebensjahr können die Depots durch private Einzahlungen weiter bespart werden, sodass ein zusätzlicher individueller Vorsorgebaustein zur gesetzlichen Rente entsteht. Das angesparte Kapital ist vor staatlichem Zugriff geschützt und wird erst mit Erreichen der Regelaltersgrenze (derzeit 67 Jahre) ausgezahlt. Ein vorzeitiger Zugriff soll nicht möglich sein. Die Erträge aus dem Depot sollen bis zum Renteneintritt steuerfrei sein.