Wir schützen Ihre telefonischen Überweisungen
Betrugsversuche im Zahlungsverkehr nehmen zu. Kriminelle geben sich beispielsweise als Kundinnen oder Kunden aus und versuchen, durch falsche Angaben oder gezielte Druckausübung Überweisungen zu veranlassen.
Deshalb entwickeln wir unsere Sicherheitsverfahren weiter. Künftig kann eine telefonisch beauftragte Überweisung erst ausgeführt werden, nachdem Sie den Auftrag persönlich über VR SecureGo plus bestätigt haben.
So stellen wir sicher, dass die Freigabe tatsächlich von Ihnen erfolgt.
Wir erklären, was sich für Sie ändert
Ab dem 1. Oktober 2026 können telefonische Überweisungen nur noch ausgeführt werden, wenn Sie diese über die App VR SecureGo plus freigeben.
Ihren Überweisungsauftrag können Sie weiterhin wie gewohnt telefonisch erteilen. Allerdings erhalten Sie vor der Erfassung eine Freigabeanforderung in die VR SecureGo plus. App. Erst nach Ihrer Bestätigung kann die Überweisung ausgeführt werden.
Was Sie dafür benötigen
Für die Freigabe telefonischer Überweisungen benötigen Sie:
- ein mit VR SecureGo plus kompatibles Smartphone oder Tablet,
- die App VR SecureGo plus,
- die Freischaltung für OnlineBanking (VR-NetKey),
- eine einmalige Freischaltung der App.
Wichtiger Hinweis zur OnlineBanking-Freischaltung:
Sie müssen das OnlineBanking nicht aktiv nutzen und Ihre Überweisungen nicht selbst online erfassen. Der Online- Zugang (VR-NetKey) wird lediglich benötigt, damit Sie VR SecureGo plus verwenden können.