Wir unterstützen Ihr Projekt

Sie haben die gute Idee, wir die finanziellen Mittel

Planen Sie mit Ihrem Verein oder Ihrer Institution ein gemeinnütziges Projekt, für dessen Umsetzung Sie finanzielle Unterstützung brauchen? Stellen Sie einen Förderantrag einer unserer beiden Regionalstiftungen.

Wir unterstützen Sie gerne bei Initiativen innerhalb des Geschäftsgebiets der Bank in den Bereichen

  • der Jugend- und Altenhilfe sowie hilfsbedürftiger Personengruppen,
  • des Wohlfahrtswesens,
  • der Erziehung, Volks-und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe,
  • des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege,
  • des Naturschutzes, der Landschaftspflege und des Umweltschutzes,
  • von Kunst, Kultur, Brauchtum, Heimatpflege und Heimatkunde sowie des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege,
  • des Sports,
  • des Feuer-, Arbeits-, Katastrophen- und Zivilschutzes,
  • mildtätiger Zwecke i.S. des § 53 Abgabenordnung,
  • kirchliche Zwecke i.S. des § 54 Abgabenordnung.

Ihr Projekt auf den Punkt gebracht

Um zu entscheiden, ob und in welchem Umfang wir Ihr Projekt finanziell unterstützen können, brauchen wir von Ihnen eine genaue Projektbeschreibung. Uns interessiert, wer die Initiative ins Leben ruft, worum es dabei geht, welche Ziele Sie erreichen möchten und wie die Finanzierung geplant ist. Das alles teilen Sie uns bitte über den Förderantrag mit, den direkt online bei uns einreichen.

Grundsätze für die Vergabe von Fördergeldern

Das Miteinander in der Region und insbesondere die Schwächeren in der Gesellschaft stärken – an diesem Ziel orientieren sich auch unsere Vergabe von Stiftungsgeldern. So bezuschussen wir beispielsweise nur gemeinnützige Projekte und solche, die auf Nachhaltigkeit ausgerichtet sind. Die detailierten Bereiche unserer Unterstützung finden Sie in der Auflistung oben.

Häufig gestellte Fragen:

Wer kann gefördert werden?

Wir bezuschussen nur gemeinnützige Projekte und solche, die auf Nachhaltigkeit ausgerichtet sind. Die einreichende Institution muss in unserem Geschäftsgebiet ansässig sein und sich in folgenden Bereichen betätigen:

  • Jugend- und Altenhilfe
  • Kultur
  • Sport
  • Wohlfahrtswesens
  • Bildung und Erziehung
  • Umwelt- und Naturschutz
  • Brand- und Katastrophenschutz
  • kirchliche, mildtätige und soziale Zwecke
Wie beantrage ich eine Förderung?

Füllen Sie unseren Förderantrag wahrheitsgemäß aus. Im Anschluß daran entscheidet der Stiftungsvorstand über eine mögliche Förderung und wird Sie schnellstmöglich kontaktieren.