Immobilie erben und vererben

Die Nachlassregelung gehört eher zu den unliebsamen Aufgaben und wird gerne auf die lange Bank geschoben. Dabei ist dies wichtig, um Unklarheiten und Streitigkeiten unter den Erben zu verhindern. Ein Testament und Kenntnis über gesetzliche Erbansprüche tragen zur Klarheit bei.

Doch auch wenn die Erbschaft geregelt ist, besteht Handlungsbedarf. In diesem Ratgeber beziehen wir uns auf die Fälle, in denen eine Immobilie Gegenstand des Erbes ist. Was soll mit der Immobilie geschehen? Verkaufen, vermieten oder selbst einziehen?

Um eine Entscheidung darüber treffen zu können, müssen Sie zuerst in Erfahrung bringen, was die Immobilie wert ist und ob noch eine Restschuld besteht. Hierfür empfiehlt es sich, einen erfahrenen Spezialisten hinzuzuziehen.

Erbschaftssteuer einkalkulieren

Bei vielen Erbschaften wird eine so genannte Erbschaftssteuer fällig. Die Höhe des Freibetrages hängt vom Verwandtschaftsgrad ab. Die Erbschaftssteuer errechnet sich aus dem Wert der Immobilie. Sofern keine Marktwertermittlung vorliegt, übernimmt das Finanzamt die Bewertung und wendet dabei einfache Standardverfahren an. Eine individuelle Betrachtung der Immobilie bleibt aus. Das führt häufig dazu, dass der ermittelte Wert zu hoch angesetzt wird und damit auch die Erbschaftssteuer zu hoch ausfällt. Um bei der Erbschaftssteuer kein unnötiges Geld zu verlieren, sollten Sie Ihre Immobilie von einem Fachmann bewerten lassen, der die Immobilie ganzheitlich betrachtet und dadurch einen realistischen Marktwert ermittelt.

Wer erbt die Immobilie?

Ein Alleinerbe kann in der Regel leicht entscheiden, was mit der Immobilie passiert. Die Kosten und der Nutzen sind überschaubar. Anders sieht es aus, wenn es sich um eine Erbengemeinschaft aus zwei oder sogar mehreren Personen handelt. Jede Partei verfügt dann nur über einen Anteil an der Immobilie. Gerade bei größeren Erbengemeinschaften wird deshalb der Verkauf sehr wahrscheinlich.

Bei der Vermietung oder der Übernahme durch einen Erben müssen sich alle Parteien einig sein und ggf. ausgezahlt werden. Egal für welche Variante Sie sich entscheiden: Um eine gerechte Lösung zu finden und Streitigkeiten zu vermeiden, sollte die Erbengemeinschaft den aktuellen Wert der Immobilie von einem Experten ermitteln lassen. Diese objektive Marktwerteinschätzung ist eine elementare Grundlage für weitere Überlegungen.

Die geerbte Immobilie verkaufen

Wer eine Immobilie erbt und sie verkaufen möchte, steht vor der Frage, einen Immobilienmakler damit zu beauftragen oder den Verkauf selbst in die Hand zu nehmen. Beide Varianten sind möglich. Folgende Fragen sollten Sie sich für Ihre Entscheidungsfindung stellen:

•    Wie gut sind meine Immobilienkenntnisse?
•    Wie viel Zeit habe ich, um mich um den Verkauf zu kümmern?
•    Wie weit ist die Immobilie von meinem Wohnort entfernt?
•    Habe ich alle notwendigen Unterlagen für den Verkauf?
•    Wo und wie kann ich meine Immobilie bewerben?

Um Uneinigkeiten in der Erbengemeinschaft zu umgehen, bietet es sich an, einem unparteiischen Experten den Verkauf der Immobilie anzuvertrauen.

Unser Tipp: Nehmen Sie sich Zeit

Der Tod eines geliebten Menschen geht nicht spurlos an einem vorbei. Konzentrieren Sie sich zuerst auf die wichtigen Dinge der Nachlassregelung. Gelassen können Sie daraufhin entscheiden, was mit der Immobilie passieren soll.

Gerne stehen wir Ihnen zu einer unverbindlichen und fairen Beratung zur Verfügung.

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